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Aufnahme
Verhaltensregeln
In diesem Verein gelten allgemeine Bedingungen.

  • §1) Niemand hat Anspruch auf eine Mitgliedschaft in einem Verein, kann
aber (nach den oben genannten Mindestkriterien) eintreten. Die Entscheidung
für einen Eintritt obliegt dem jeweiligen Türsteher (eine Diskussion im
Forum findet nicht statt).


  • §2) Die Vereinsleiter können ohne einen Grund zu nennen, Mitglieder des
Vereins verweisen. Die Vereinsleiter werdenden Grund den anderen Mitgliedern
sowie dem betreffendem Mitglied mitteilen.


  • §3) Multiacountschaft wird geahndet. Bei Bürgschaft trifft die Leitung
entsprechende Vorkehrungen.


  • §4) Öffentliche Anprangerung, Verleumdung oder Beschimpfung des Vereins
von Vereinmitgliedern wird ebenfalls mit Strafen geahndet. Hierunter fallen
falsche Tatsachen, sowie Beleidigungen oder die Demütigung aller
Vereinsmitglieder.


  • §5) Die Netiquette ist auf jeden Fall einzuhalten. Hierunter fallen
allgemeine Höflichkeit sowie die allgemeine Chatnetiquette und
Forumnetiquette.


  • §6) Der Clan legt sehr viel Wert auf das Erscheinungsbild jedes einzelnen
Mitgliedes. Daher sollten Beleidigungen, Verleumdung oder öffentliche
Anprangerung absolut vermieden werden. Sollte es doch dazu kommen sieht sich
der Verein gezwungen, nach einer Abstimmung im Vereins-Rat, das betroffene
Mitglied des Vereins zu verweisen. Hierunter zählen (die schon oben
genannte) öffentliche Anprangerung, Verleumdung oder Beschimpfung des
Vereins bzw. Vereinsmitgliedern.


  • §6.1) Bei Verbreitung falscher Anschuldigungen gegenüber des Vereins wird
mit Einverständnis des Vereins-Rates das Mitglied sofort aus dem Clan
entfernt. Weitere Erhebung (siehe §1.1.1) findet nicht statt.

  • §6.2) Bei Konflikten untereinander im Verein wird die Sache nicht
öffentlich ausdiskutiert. Erst nach Feststellung einer öffentlichen
Diskussionsaufforderung darf das Thema besprochen werden. Zuvor werden
vorerst die Vereinsleiter sowie andere Vereinsmitglieder mit dem Problem
vertraut gemacht, sodass es so weit wie möglich keine Nachfolgeschäden
zurückbleiben. Falls das Problem immer noch bestehen sollte, müssen sofort
Mods und Admins eingeschaltet werden.

  • §6.2.1) Wenn keine Kompromisse bzw. Entscheidungen zur Lösung des
Konfliktes getroffen werden kann, wird umgehend der Vereinsrat
eingeschaltet. Die Beschlüsse des Vereinsrates sollen ohne weitere
Besprechung umgesetzt werden

  • §7) Der Verein hat eine Inaktivitätsbeschränkung von sieben Tagen. Nach
dieser Woche wird er Mail, Ymail oder anders, kontaktiert. Wer diesem Aufruf
nicht in drei Tagen folge leistet wird ohne weiteres aus dem Verein
entfernt.

  • §7.1) Der Betroffene hat jederzeit die Möglichkeit wieder in den Verein zu
kommen. Jedoch wird nach erneuter Inaktivität ohne weitere Benachrichtigung
das Mitglied des Vereins verwiesen.

  • §7.1.1) Nach einer Entfernung aus dem Clan besteht kein weiterer Anspruch
auf Leistungen des Vereins. Kredite die während der Mitgliedschaft
aufgenommen wurden, müssen ohne weitere Verzögerung zurückgezahlt werden
(die Ratenzahlung ist in verschiedenen Fällen möglich).
Ausrüstungsgegenstände die zuvor dem Verein gehörten, dürfen ohne weiteres
im Besitz des ehemaligen Mitgliedes bleiben.

  • §7.2) Vereinsleiter, Gründungsmitglieder oder Ehrenmitglieder haben
jeweilige Bestimmung nicht. Sie können trotz Inaktivität im Verein
verweilen, ohne weitere Konsequenzen hervorzurufen. Falls eines der
Mitglieder mit diesem Titel doch zu lange abwesend war, wird der Rat zur
Entscheidung einberufen (Vereinsleiter werden von solchen Vorgängen
ausgeschlossen).

  • §7.3) Die Inaktivitätsmeldung ist im Forum oder persönlich bei den
Vereinsleitern anzugeben. Dazu gehört die Arbeitserlaubnis für acht Monate.
Eine Verlängerung der Abwesenheit wird nach Information gegenüber den
Vereinsleitern stattgegeben die für weitere 3 Wochen anhält. Die maximale
Verlängerung beträgt neun Wochen (3 Verlängerungen).

  • §8) Die Zusammensetzung des Vereins-Rates wird zu beginn jedes
Kalendermonats festgelegt. Hierbei setzt sich der Rat aus den drei festen
Gründungsmitgliedern und drei wechselnde Vereinsmitglieder zusammen.

  • §8.1) Der Vereinsleiter hat ein Vetorecht.

  • §8.2) Die Abstimmung findet im internen Forum statt. Mitglieder aus
Partnervereinen sind von der Wahl und Kandidatur ausgeschlossen.

  • §8.3) Die Mitglieder des Rates bekommen den Titel des Ehrenmitgliedes und
das Recht eines Reporters.

Dank an United Vision Force zur bereitstellung diesem Regelwerk